Sonderinformationen vom BLLV-Mittelfranken

Informationen zur Einkommenssteuererklärung 2024

Auch dieses Mal soll Ihnen der Steuerratgeber 2024 wieder beim Ausfüllen der Steuererklä-rung für das Kalenderjahr 2023 behilflich sein. Um Steuern sparen zu können, müssen Sie in erster Linie so genannte Werbungskosten geltend machen. Werbungskosten sind diejenigen Ausgaben, die für Sie durch die Ausübung Ihres Berufes entstehen. Soweit die Aufwendungen anerkannt werden, unterliegen diese Absetzungsmöglichkeiten häufig keiner Höchstbegren-zung. Sie müssen insbesondere zu solchen Ausgaben abgegrenzt werden, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Das gesamte Paket finden Sie hier:

Steuerrecht: Tagespauschale statt Arbeitszimmer!

Die Grundsätze für den steuerlichen Abzug des Arbeitszimmers für Lehrerinnen und Lehrer wurden grundlegend geändert. Die Neuregelung gilt ab dem Steuerjahr 2023 und ist somit für die nächste Steuererklärung 2024 (für das Jahr 2023) relevant. Weitere Informationen finden Sie hier:

Einkommensrunde im Bereich der Länder (TV-L)

Am 26. Oktober beginnt die 1. Verhandlungsrunde, gefolgt von der 2. und 3. Verhandlungsrunde Anfang November und Anfang Dezember. Auch an unseren Schulen und im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder sind angestellte Lehrkräfte, Verwaltungsangestellte und Erzieherinnen/ Erzieher diesem Tarifbereich zugeordnet. Weitere Informationen finden Sie hier:

Bestimmungen für Schulkonten (Stand 2023)

Was Beamte über die Rentenversicherung wissen sollten!

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Die Erziehungs-, Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen sind begründet in den Pflichten der Schülerinnen und Schüler (Art. 56 Abs. 4 BayEUG). Nähere Ausführungen erhalten Sie hier:

Arbeitszeit der Verwaltungsangestellten

  1. Arbeitszeit der Verwaltungsangestellten an Förderschulen und Schulen für Kranke 2023
  2. Arbeitszeit der Verwaltungsangestellten an Grund- und Mittelschulen 2023

Streitfall Notengebung

Auf Grund der übertrittsrelevanten Entscheidungen auf die weiterführenden Schulen Gymnasium, Realschule und Mittelschule konzentriert sich das Augenmerk insbesondere in der vierten Jahrgangsstufe auf die Notengebung. Eltern versuchen Druck auf die Lehrkräfte oder die Schulleitung auszuüben, um mildere Zensierungen zu erreichen.
 

Alle Lehrkräfte sind gleich - endlich A13 als Eingangsbesoldung

Ministerpräsident Söder hat Mitte September im Rahmen der Fraktionsklausur der CSU in Kloster Banz verkündet, dass im Laufe der nächsten Legislaturperiode die Eingangsbesoldung der Grund- und Mittelschullehrkräfte in einem Stufenplan auf A 13 angehoben werden soll. Ein längst überfälliger Schritt! Und der erste Schritt hin zur Erfüllung einer der wichtigsten Forderungen des BLLV seit langer Zeit.

Dienstliche Beurteilung 2019 - 2022

Steuertipps für 2021

Auch diesmal soll Ihnen unser Steuerratgeber wieder beim Ausfüllen der Steuererklärung für das Kalenderjahr 2021 helfen. Um Steuern sparen zu können, müssen Sie in erster Linie so genannte Werbungskosten geltend machen. Werbungskosten sind diejenigen Ausgaben, die für Sie durch die Ausübung Ihres Berufes entstehen. Soweit die Aufwendungen anerkannt werden, unterliegen diese Absetzungsmöglichkeiten in der Regel keiner Höchstgrenze. Sie müssen aber zu Ausgaben abgegrenzt werden, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Beachten Sie insbesondere auch das Kapitel 1.1.2, in dem auf steuerrechtliche Besonderheiten durch Corona
eingegangen wird!
Zum Download des Gesamtpaketes: hier klicken!

Sonder-Info Lehrerkonferenz und Dienstbesprechung

Kann man eine Konferenz durch eine Dienstbesprechung ersetzen?
Zuständigkeit der Lehrerkonferenz
 

ADB-Info

Wiederbesetzung von Stellen von Funktionsinhabern im Bereich der Volksschulen sowie der Förderschulen und Schulen für Kranke

Bedarfsgerechte Einstellung - Versetzung 2021

Steuertipps für 2020

Auch diesmal soll Ihnen unser Steuerratgeber wieder beim Ausfüllen der Steuererklärung für das Kalenderjahr 2020 helfen. Um Steuern sparen zu können, müssen Sie in erster Linie so genannte Werbungskosten geltend machen. Werbungskosten sind diejenigen Ausgaben, die für Sie durch die Ausübung Ihres Berufes entstehen. Soweit die Aufwendungen anerkannt werden, un-terliegen diese Absetzungsmöglichkeiten in der Regel keiner Höchstgrenze. Sie müssen aber zu Ausgaben abgegrenzt werden, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Beachten Sie insbesondere auch das Kapitel 1.1.2, in dem auf steuerrechtliche Besonderheiten durch Corona eingegangen wird!

Alle Unterlagen zum Download hier: