Sonderinformationen vom BLLV-Mittelfranken
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Die Erziehungs-, Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen sind begründet in den Pflichten der Schülerinnen und Schüler (Art. 56 Abs. 4 BayEUG). Nähere Ausführungen erhalten Sie hier:
Arbeitszeit der Verwaltungsangestellten
- Arbeitszeit der Verwaltungsangestellten an Förderschulen und Schulen für Kranke 2023
- Arbeitszeit der Verwaltungsangestellten an Grund- und Mittelschulen 2023
Streitfall Notengebung
Auf Grund der übertrittsrelevanten Entscheidungen auf die weiterführenden Schulen Gymnasium, Realschule und Mittelschule konzentriert sich das Augenmerk insbesondere in der vierten Jahrgangsstufe auf die Notengebung. Eltern versuchen Druck auf die Lehrkräfte oder die Schulleitung auszuüben, um mildere Zensierungen zu erreichen.
Alle Lehrkräfte sind gleich - endlich A13 als Eingangsbesoldung
Ministerpräsident Söder hat Mitte September im Rahmen der Fraktionsklausur der CSU in Kloster Banz verkündet, dass im Laufe der nächsten Legislaturperiode die Eingangsbesoldung der Grund- und Mittelschullehrkräfte in einem Stufenplan auf A 13 angehoben werden soll. Ein längst überfälliger Schritt! Und der erste Schritt hin zur Erfüllung einer der wichtigsten Forderungen des BLLV seit langer Zeit.
Steuertipps für 2021
Auch diesmal soll Ihnen unser Steuerratgeber wieder beim Ausfüllen der Steuererklärung für das Kalenderjahr 2021 helfen. Um Steuern sparen zu können, müssen Sie in erster Linie so genannte Werbungskosten geltend machen. Werbungskosten sind diejenigen Ausgaben, die für Sie durch die Ausübung Ihres Berufes entstehen. Soweit die Aufwendungen anerkannt werden, unterliegen diese Absetzungsmöglichkeiten in der Regel keiner Höchstgrenze. Sie müssen aber zu Ausgaben abgegrenzt werden, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Beachten Sie insbesondere auch das Kapitel 1.1.2, in dem auf steuerrechtliche Besonderheiten durch Corona
eingegangen wird!
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Sonder-Info Lehrerkonferenz und Dienstbesprechung
ADB-Info
Bedarfsgerechte Einstellung - Versetzung 2021

Steuertipps für 2020

Auch diesmal soll Ihnen unser Steuerratgeber wieder beim Ausfüllen der Steuererklärung für das Kalenderjahr 2020 helfen. Um Steuern sparen zu können, müssen Sie in erster Linie so genannte Werbungskosten geltend machen. Werbungskosten sind diejenigen Ausgaben, die für Sie durch die Ausübung Ihres Berufes entstehen. Soweit die Aufwendungen anerkannt werden, un-terliegen diese Absetzungsmöglichkeiten in der Regel keiner Höchstgrenze. Sie müssen aber zu Ausgaben abgegrenzt werden, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Beachten Sie insbesondere auch das Kapitel 1.1.2, in dem auf steuerrechtliche Besonderheiten durch Corona eingegangen wird!