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BLLV Rechtsabteilung

Aktuelle Informationen aus der Rechtsabteilung

Anfeindungen in Bezug auf die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes im Dienst

In der letzten Zeit sollen immer wieder Kolleginnen und Kollegen durch Schreiben sog. Quer"denker", Corona-Leugner, Masken- und Testverweigerer unter Druck gesetzt werden, in denen fälschlicherweise behauptet wird, das Tragen von Masken und die Durchführung der Selbsttests seien (wahlweise) rechtswidrig, Körperverletzung, Kindeswohlgefährung etc. Dabei wird oft auch behauptet, die Lehrkräfte könnten für mögliche Schäden privat haftbar gemacht werden.

Wir weisen daher unsere Kolleginnen und Kollegen darauf hin, dass

  • diese Vorwürfe inhaltlich wissenschaftlich widerlegt sind und
  • eine Lehrkraft im Dienst grundsätzlich nicht privat haftet, denn hier greift die sog. Amtshaftung.

Kolleginnen und Kollegen, die mit (abstrusen) Vorwürfen konfrontiert werden, können sich an die zuständige Schulaufsicht sowie natürlich an die Rechtsabteilung des BLLV wenden.